BGBl. I Nr. 7/2015
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2013
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2013
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2013 wird die Genehmigung erteilt.