BGBl. II Nr. 198/2015
Gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen
Änderungen durch diese Kundmachung
Gesundheitliche Überwachung von Prostituierten
aufgehoben
§ 4aufgehoben
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