BGBl. II Nr. 236/2015
Festlegung der Anzahl und örtlichen Zuständigkeit der Geschäftsstellen
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der Anzahl und örtliche Zuständigkeit der Geschäftsstellen festgelegt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Festlegung der Anzahl und örtlichen Zuständigkeit der Geschäftsstellen
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