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BGBl. II Nr. 248/2015

kundgemacht 09.09.2015
Erhöhung der Hektarhöchstmenge für die Traubenernte des Jahrganges 2015
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Erhöhung der Hektarhöchstmenge für die Traubenernte des Jahrganges 2015
Kundmachung BGBl. II Nr. 248/2015× zu Erhöhung der Hektarhöchstmenge für die Traubenernte des Jahrganges 2015×

Änderungen durch diese Kundmachung

Erhöhung der Hektarhöchstmenge für die Traubenernte des Jahrganges 2015 neu
Art. 1neu

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