BGBl. II Nr. 263/2015
Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Familienbeihilfe für Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter
Verordnung der Bundesministerin für Familien und Jugend über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Familienbeihilfe für Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter
Änderungen durch diese Kundmachung
Verlängerung der Familienbeihilfe für Studierendenvertreter
aufgehoben
§ 4aufgehoben
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