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BGBl. II Nr. 263/2015

kundgemacht 17.09.2015
Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Familienbeihilfe für Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter
Verordnung der Bundesministerin für Familien und Jugend über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Familienbeihilfe für Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter
Kundmachung BGBl. II Nr. 263/2015× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Verlängerung der Familienbeihilfe für Studierendenvertreter aufgehoben
§ 6aufgehoben

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