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BGBl. II Nr. 323/2015

kundgemacht 30.10.2015 RIS↗
Betrauung der Bundesrechenzentrum GmbH mit der Errichtung, Betrieb und Wartung einer Datenbank für das Energieeffizienz-Monitoring
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Bundesrechenzentrum GmbH mit der Errichtung, Betrieb und Wartung einer Datenbank für das Energieeffizienz-Monitoring betraut wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 323/2015× zu Betrauung der Bundesrechenzentrum GmbH mit der Errichtung, einer Datenbank für das Energieeffizienz-Monitoring×

Änderungen durch diese Kundmachung

Betrauung der Bundesrechenzentrum GmbH mit der Errichtung, einer Datenbank für das Energieeffizienz-Monitoring neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 31.10.2015 · idF BGBl. II Nr. 323/2015 Art. 1↗RIS↗

Die BRZ GmbH wird mit der Errichtung, dem Betrieb und der Wartung einer Datenbank zur Erfassung, Verwaltung, Verarbeitung und Analyse von Daten, die gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (Bundes-Energieeffizienzgesetz – EEffG), übermittelt werden müssen, betraut. Hinsichtlich dieser von der BRZ GmbH zu erbringenden Leistungen besteht Betriebspflicht.