BGBl. II Nr. 385/2015
Verlängerung des Verbots des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus den Ölrapslinien Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 in Österreich um weitere drei Jahre
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, mit der das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus den Ölrapslinien Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 in Österreich um weitere drei Jahre verlängert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps
1
§ 2geändert
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