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BGBl. II Nr. 416/2015

kundgemacht 15.12.2015
Ersatz des einmaligen Aufwandes einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger und Kosten nachträglicher Anpassungen sowie Investitionen technischer Natur nach § 38 Abs. 3 und 4 Kinderbetreuungsgeldgesetz
Verordnung der Bundesministerin für Familien und Jugend über den Ersatz des einmaligen Aufwandes einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger und Kosten nachträglicher Anpassungen sowie Investitionen technischer Natur nach § 38 Abs. 3 und 4 Kinderbetreuungsgeldgesetz
Kundmachung BGBl. II Nr. 416/2015× zu Ersatz des einmaligen Aufwandes einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger

Änderungen durch diese Kundmachung

Ersatz des einmaligen Aufwandes einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger neu