BGBl. II Nr. 429/2015
Vergütung des Aufwandes für Mitglieder von Beiräten und Jurys nach dem Kunstförderungsgesetz
Verordnung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien über die Vergütung des Aufwandes für Mitglieder von Beiräten und Jurys nach dem Kunstförderungsgesetz
Änderungen durch diese Kundmachung
Vergütung des Aufwandes für Mitglieder von Beiräten und Jurys nach dem Kunstförderungsgesetz
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§ 2neu
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