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BGBl. II Nr. 429/2015

kundgemacht 17.12.2015
Vergütung des Aufwandes für Mitglieder von Beiräten und Jurys nach dem Kunstförderungsgesetz
Verordnung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien über die Vergütung des Aufwandes für Mitglieder von Beiräten und Jurys nach dem Kunstförderungsgesetz
Kundmachung BGBl. II Nr. 429/2015× zu Vergütung des Aufwandes für Mitglieder von Beiräten und Jurys nach dem Kunstförderungsgesetz×

Änderungen durch diese Kundmachung

Vergütung des Aufwandes für Mitglieder von Beiräten und Jurys nach dem Kunstförderungsgesetz neu
§ 2neu

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