BGBl. II Nr. 92/2015
Festlegung von Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt, festgelegt werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Festlegung von Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
neu
§ 1neu
lädt …
§ 2neu
lädt …