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BGBl. III Nr. 107/2015

kundgemacht 20.08.2015
Multilaterale Vereinbarung M281 nach Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist
Multilaterale Vereinbarung M281 nach Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist
Kundmachung BGBl. III Nr. 107/2015× zu ADR - Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist neu