BGBl. III Nr. 136/2015
Vereinbarung zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung Montenegros zur Durchführung der Konvention über polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa
Vereinbarung zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung Montenegros zur Durchführung der Konvention über polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa
Änderungen durch diese Kundmachung
Durchführung der Konvention über polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa (Montenegro)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Gegenstand der Zusammenarbeit
Artikel 1
Diese Vereinbarung hat die Festschreibung der für die Durchführung der Konvention erforderlichen Bestimmungen zum Ziel.