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BGBl. III Nr. 14/2015

kundgemacht 02.02.2015 RIS↗Parlament↗
Protokoll zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon
Protokoll zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon
Kundmachung BGBl. III Nr. 14/2015× zu Protokoll zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon×

Änderungen durch diese Kundmachung

Protokoll zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon neu § 0↗RIS↗
Art. 2neu
in Kraft ab 01.12.2014 · idF BGBl. III Nr. 14/2015 Art. 2↗RIS↗

TITEL römisch zwei
STEUERWESEN

ARTIKEL 2

Durch den Vertrag von Lissabon erfolgt für keinen Mitgliedstaat irgendeine Änderung in Bezug auf den Umfang und die Ausübung der Zuständigkeiten der Europäischen Union im Bereich der Steuerpolitik.