BGBl. III Nr. 174/2015
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und der Jugend
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und der Jugend
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und der Jugend (Bulgarien)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 7neu
Artikel 7
Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens tritt das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung1, welches am 9. Februar 1973 unterzeichnet wurde und am 7. Juli 1974 in Kraft getreten ist, außer Kraft.
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1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 340 aus 1974,.