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BGBl. III Nr. 32/2015

kundgemacht 09.03.2015
Änderungen der Gemeinsamen Ausführungsordnung und des Gebührenverzeichnisses zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen sowie Korrektur der deutschsprachigen Übersetzung der Regel 39 Abs. 1 Ziffer i
Änderungen der Gemeinsamen Ausführungsordnung und des Gebührenverzeichnisses zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen sowie Korrektur der deutschsprachigen Übersetzung der Regel 39 Abs. 1 Ziffer i
Kundmachung BGBl. III Nr. 32/2015× zu Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung

Änderungen durch diese Kundmachung

Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung 19