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BGBl. III Nr. 46/2015

kundgemacht 26.03.2015
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen über die Beistellung von Ressourcen für die „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL)
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen über die Beistellung von Ressourcen für die „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL)
Kundmachung BGBl. III Nr. 46/2015× zu Beistellung von Ressourcen für die „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL)

Änderungen durch diese Kundmachung

Beistellung von Ressourcen für die „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) neu