BGBl. III Nr. 59/2015
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa
Änderungen durch diese Kundmachung
Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa in Harare (Simbabwe) (Deutschland)
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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Anl. 1aufgehoben
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