BGBl. I Nr. 113/2016
Änderung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes 1997
Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2 § 25geändertZ 1, Z 2, Z 7
Vollziehung
§ 25.
Mit der Vollziehung dieses Artikels sind betraut:
1. hinsichtlich Lenkungsmaßnahmen für Düngemittel und Pflanzenschutzmittel und hinsichtlich der Vollziehung des § 3 Abs. 1 Z 3 der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft Wissenschaft, Forschung und Arbeit Wirtschaft,
2. hinsichtlich Lenkungsmaßnahmen für die in § 2 Abs. 1 Z 1 genannten Waren der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit Gesundheit und Generationen Frauen,
3. hinsichtlich des § 5 der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen,
4. hinsichtlich der §§ 14 und 15 Abs. 2 erster bis vierter Satz der Bundesminister für Justiz,
5. hinsichtlich des § 16 nach Maßgabe ihrer Zuständigkeit die Bundesregierung bzw. der Bundesminister für Finanzen,
6. hinsichtlich des § 19 Abs. 1 Z 1 der Bundeskanzler bzw. nach Maßgabe ihrer Zuständigkeit die dort genannten Bundesminister,
7. hinsichtlich des § 19 Abs. 2 Z 1 nach Maßgabe ihrer Zuständigkeit die Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, für Wirtschaft Wissenschaft, Forschung und Arbeit Wirtschaft, für Inneres und für Landesverteidigung und Sport,
8. hinsichtlich des § 23 der Bundesminister für Inneres und
9. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.