BGBl. I Nr. 21/2016
Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 16 Abs. 2 und 5 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz bis zum Ablauf des 29. September 2015 verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 16 Abs. 2 und 5 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz bis zum Ablauf des 29. September 2015 verfassungswidrig war
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Ausspruch, dass § 16 Abs. 2 und 5 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz verfassungswidrig war
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 22. Februar 2016, G 365/2015-13, dem Bundeskanzler zugestellt am 19. April 2016, zu Recht erkannt:
„§ 16 Absatz 2 und 5 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 38 aus 2011,, war bis zum Ablauf des 29. September 2015 verfassungswidrig.“