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BGBl. II Nr. 102/2016

kundgemacht 04.05.2016
Befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Sommertourismus
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für die befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Sommertourismus
Kundmachung BGBl. II Nr. 102/2016× zu Befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Sommertourismus×

Änderungen durch diese Kundmachung

Befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Sommertourismus neu
§ 2neu

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