BGBl. II Nr. 116/2016
Rechtsschutzbeauftragten-Entschädigungsverordnung - RSB-EntschädigungsV
Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Pauschalsätze der Entschädigung des Rechtsschutzbeauftragten und seiner Stellvertreter festgelegt werden (Rechtsschutzbeauftragten-Entschädigungsverordnung - RSB-EntschädigungsV)
Änderungen durch diese Kundmachung
Rechtsschutzbeauftragten-Entschädigungsverordnung (RSB-EntschädigungsV)
neu
§ 4neu
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