BGBl. II Nr. 119/2016
Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird
Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Übertragung der sachlichen Leitung an einen eigenen Bundesminister
neu
Art. 1neu
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Übertragung der sachlichen Leitung an einen eigenen Bundesminister
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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