BGBl. II Nr. 137/2016
Änderung der Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E 2b im Bereich der Justizanstalten
Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E 2b im Bereich der Justizanstalten geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b (Justizanstalten)
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§ 16geändert
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