BGBl. II Nr. 201/2016
Lehrpläne für Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten, Änderung der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung betreffend die Lehrpläne der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten 2016 sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Lehrpläne für Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten erlassen werden sowie die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung betreffend die Lehrpläne der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten 2016 geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Änderungen durch diese Kundmachung
Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung
4
§ 2geändert nie in Kraft getreten
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§ 6geändert nie in Kraft getreten
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§ 9geändert
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§ 10geändert nie in Kraft getreten
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Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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§ 3aufgehoben
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Art. 2aufgehoben
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Anl. 1/01aufgehoben
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Anl. 1/02aufgehoben
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Anl. 1/03aufgehoben
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Anl. 1/04aufgehoben
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Anl. 1/05aufgehoben
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Anl. 1/06aufgehoben
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Anl. 1/07aufgehoben
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Anl. 1/08aufgehoben
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Anl. 1/10aufgehoben
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Anl. 1/09aufgehoben
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Anl. 1aufgehoben
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Lehrpläne für Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten
neu
§ 2neu
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§ 3neu
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Art. 2neu
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