BGBl. II Nr. 204/2016
Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016, Aufhebung der Verordnung über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik sowie der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung betreffend die Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016 sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016 erlassen, die Verordnung über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik aufgehoben und die Verordnung über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik sowie die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung betreffend die Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016 geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Änderungen durch diese Kundmachung
Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 2 § 2neu
Paragraph 2,
Der mit der Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik geändert wird, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 327 aus 2004,, bekannt gemachte Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht wird von der katholischen Kirche hinsichtlich der römisch eins. und römisch zwei. Jahrgänge mit Wirksamkeit vom Ablauf des 31. August 2016 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit Wirksamkeit vom Ablauf des 31. August der Folgejahre jahrgangsweise auslaufend als nicht mehr geltend festgestellt.