BGBl. II Nr. 220/2016
Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes über die Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
Änderungen durch diese Kundmachung
Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
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