Rechtstracker.at
Norm
Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
Fassungen
§ 2 Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
BGBl
§ 2 Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
Judikatur
§ 2 Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
§ 2 Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
Gesamt
3 Monate
von
bis
Anzeigen
BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. II Nr. 220/2016
kundgemacht 09.08.2016
RIS↗
Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes über die Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
Kundmachung
BGBl. II Nr. 220/2016
×
zu
Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
alle §§
§ 1
§ 2
§ 3
×
‹
›
Änderungen durch diese Kundmachung
▾
Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
alle schließen
neu
§ 0↗
RIS↗
▾
§ 2
neu
§ 2 einzeln vergleichen