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BGBl. II Nr. 240/2016

kundgemacht 01.09.2016
Lehrplanreformverordnung für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016 erlassen, die Verordnung über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen aufgehoben und die Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, die Verordnung BGBl. II Nr. 377/2015 sowie die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung betreffend die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016 geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht (Lehrplanreformverordnung für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016)
Kundmachung BGBl. II Nr. 240/2016× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016 neu
§ 2neu

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