BGBl. II Nr. 255/2016
Festlegung von Gruppen sozial oder wirtschaftlich besonders schutzbedürftiger Verbraucher (VZKG-V)
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Festlegung von Gruppen sozial oder wirtschaftlich besonders schutzbedürftiger Verbraucher (VZKG-V)
Änderungen durch diese Kundmachung
Festlegung von Gruppen sozial oder wirtschaftlich besonders schutzbedürftiger Verbraucher ( VZKG-V)
neu
§ 1neu
lädt …
§ 2neu
lädt …
§ 3neu
lädt …