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BGBl. II Nr. 411/2016

kundgemacht 21.12.2016
Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2017
Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2017
Kundmachung BGBl. II Nr. 411/2016× zu Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2017

Änderungen durch diese Kundmachung

Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2017 neu