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BGBl. III Nr. 115/2016

kundgemacht 28.06.2016 RIS↗Parlament↗
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
Kundmachung BGBl. III Nr. 115/2016× zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien×

Änderungen durch diese Kundmachung

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien neu § 0↗RIS↗
Art. 165neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 115/2016 Art. 165↗RIS↗

UNTERABSCHNITT 2
MARKEN

ARTIKEL 165

Internationale Übereinkünfte

Die Vertragsparteien bekräftigen ihr Bekenntnis

  1. Litera a
    zum Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und
  2. Litera b
    zum Abkommen von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken.