zum Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und
BGBl. III Nr. 115/2016
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 165neu
UNTERABSCHNITT 2
MARKEN
ARTIKEL 165
Internationale Übereinkünfte
Die Vertragsparteien bekräftigen ihr Bekenntnis
- Litera a
- Litera bzum Abkommen von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken.