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BGBl. III Nr. 115/2016

kundgemacht 28.06.2016 RIS↗Parlament↗
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
Kundmachung BGBl. III Nr. 115/2016× zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien×

Änderungen durch diese Kundmachung

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien neu § 0↗RIS↗
Art. 330neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 115/2016 Art. 330↗RIS↗

ARTIKEL 330

Die Zusammenarbeit konzentriert sich auf folgende Themen:

  1. Litera a
    Austausch von Informationen, bewährten Methoden, Erfahrungen und „Know-how“,
  2. Litera b
    Pflege einer strategischen Partnerschaft zwischen öffentlichen, privaten und Gemeinschaftsinteressen, um die nachhaltige Entwicklung des Tourismus zu gewährleisten,
  3. Litera c
    Förderung und Entwicklung von Tourismusströmen, -produkten, -märkten und -infrastrukturen sowie der Humanressourcen und institutionellen Strukturen im Tourismussektor,
  4. Litera d
    Entwicklung und Umsetzung einer effizienten Politik,
  5. Litera e
    Tourismusausbildung und Kapazitätsausbau zur Verbesserung der Dienstleistungsstandards und
  6. Litera f
    Entwicklung und Förderung eines von den lokalen Gemeinschaften getragenen Tourismus.