Absatz eins,Die Vertragsparteien gewährleisten die volle Umsetzung
- Litera ades am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt und
- Litera bdes am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen und am 27. Juni 2012 geänderten Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa.