Absatz eins,Zur Wahrung des Vertrauens in die wirksame Umsetzung der Bestimmungen dieses Kapitels hat jede Vertragspartei im Geltungsbereich dieses Kapitels einen Anspruch darauf,
- Litera adas Kontroll- und Zertifizierungssystem der Behörden der anderen Vertragspartei in seiner Gesamtheit oder einen Teil davon im Einklang mit den einschlägigen internationalen Normen, Leitlinien und Empfehlungen des Codex Alimentarius, der OIE und des IPPC zu überprüfen und/oder gegebenenfalls andere Maßnahmen durchzuführen, und
- Litera bvon der anderen Vertragspartei Angaben über deren Kontrollsystem und über die Ergebnisse der im Rahmen dieses Systems durchgeführten Kontrollen zu erhalten.