BGBl. III Nr. 116/2016
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 199neu
ARTIKEL 199
Technische Hilfe und Kapazitätsaufbau
Die Vertragsparteien arbeiten mit dem Ziel zusammen, technische Hilfe und Unterstützung beim Kapazitätsaufbau für die Umsetzung von Handelserleichterungen und Zollreformen zu leisten.