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BGBl. III Nr. 116/2016

kundgemacht 28.06.2016 RIS↗Parlament↗
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Kundmachung BGBl. III Nr. 116/2016× zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau ×

Änderungen durch diese Kundmachung

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau neu § 0↗RIS↗
Art. 22neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 116/2016 Art. 22↗RIS↗

ARTIKEL 22

Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf folgende Bereiche:

  1. Litera a
    institutioneller und funktionaler Ausbau der Behörden, um die Effizienz ihrer Arbeit zu erhöhen und einen effizienten, partizipativen und transparenten Entscheidungs- und strategischen Planungsprozess zu ermöglichen,
  2. Litera b
    Modernisierung des öffentlichen Dienstes, einschließlich der Einführung und des Einsatzes elektronischer Behördendienste mit Blick auf eine effizientere Erbringung von Dienstleistungen für die Bürger und eine Senkung der Kosten wirtschaftlicher Tätigkeiten,
  3. Litera c
    Schaffung eines professionellen öffentlichen Dienstes nach den Grundsätzen der administrativen Rechenschaftspflicht und der wirksamen Übertragung von Befugnissen sowie einer gerechten und transparenten Einstellung, Ausbildung, Beurteilung und Vergütung,
  4. Litera d
    wirksame und professionelle Personalressourcenverwaltung und Laufbahnentwicklung und
  5. Litera e
    Förderung ethischer Werte im öffentlichen Dienst.