Absatz eins,Jede Vertragspartei stellt sicher, dass im Fall eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der darin besteht, von einem Nutzer gelieferte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln oder Zugang zu einem Kommunikationsnetz zu vermitteln, der Diensteanbieter nicht für die übermittelten Informationen haftet, sofern der Diensteanbieter
- Litera adie Übermittlung nicht veranlasst,
- Litera bden Adressaten der übermittelten Informationen nicht auswählt und
- Litera cdie übermittelten Informationen nicht auswählt oder verändert.