BGBl. III Nr. 116/2016
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 338neu
ARTIKEL 338
Streitbeilegung
Die Bestimmungen über das Streitbeilegungsverfahren in Titel römisch fünf (Handel und Handelsfragen) Kapitel 14 (Streitbeilegung) gelten nicht für diesen Abschnitt.