bei der Entwicklung, Konsolidierung und Erhöhung der Stabilität und Wirksamkeit der demokratischen Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit,
BGBl. III Nr. 116/2016
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4neu
ARTIKEL 4
Interne Reformen
Die Vertragsparteien arbeiten in den folgenden Bereichen zusammen:
- Litera a
- Litera bbei der Sicherstellung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten,
- Litera cbei weiteren Fortschritten bei der Justiz- und Rechtsreform mit Blick auf die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz, die Stärkung ihrer Verwaltungskapazität und die Gewährleistung der Unparteilichkeit und Wirksamkeit der Strafverfolgungsorgane,
- Litera dbei der weiteren Fortsetzung der Reform der öffentlichen Verwaltung und beim Aufbau eines rechenschaftspflichtigen, effizienten, transparenten und professionellen öffentlichen Dienstes und
- Litera ebei der Sicherstellung der Wirksamkeit der Korruptionsbekämpfung, vor allem mit Blick auf die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Korruptionsbekämpfung, und bei der Gewährleistung der wirksamen Umsetzung der einschlägigen internationalen Rechtsinstrumente wie des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 2003 gegen Korruption.