weiterer Ausbau der Kapazitäten des nationalen Statistiksystems mit Schwerpunkt auf der Schaffung einer soliden Rechtsgrundlage, der Erhebung geeigneter Daten und Metadaten, der Verbreitungspolitik und der Benutzerfreundlichkeit, wobei verschiedenen Nutzergruppen Rechnung getragen wird, einschließlich des öffentlichen und des privaten Sektors, der wissenschaftlichen Gemeinschaft und anderer Nutzer,
BGBl. III Nr. 116/2016
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 42neu
ARTIKEL 42
Mit der Zusammenarbeit werden die folgenden Ziele verfolgt:
- Litera a
- Litera bschrittweise Annäherung des Statistiksystems der Republik Moldau an das Europäische Statistische System,
- Litera cFeinabstimmung der Datenübermittlung an die EU unter Berücksichtigung der Anwendung der einschlägigen internationalen und europäischen Methoden, einschließlich der Klassifikationen,
- Litera dVerbesserung der fachlichen Befähigung und der Managementkapazitäten der nationalen Statistiker, um die Anwendung der statistischen Normen der EU zu erleichtern und einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Statistiksystems der Republik Moldau zu leisten,
- Litera eErfahrungsaustausch zwischen den Vertragsparteien über die Entwicklung des statistischen Know-hows und
- Litera fFörderung des umfassenden Qualitätsmanagements in allen Verfahren für die Erstellung und Verbreitung von Statistiken.