Umweltgovernance und horizontale Fragen, darunter Umweltverträglichkeitsprüfungen und strategische Umweltprüfungen, Sensibilisierung und Aufklärung, Umwelthaftung, Bekämpfung der Umweltkriminalität, grenzübergreifende Zusammenarbeit, Zugang zu Umweltinformationen, Entscheidungsprozesse und wirksame administrative und gerichtliche Überprüfungsverfahren,
BGBl. III Nr. 116/2016
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 87neu
ARTIKEL 87
Die Zusammenarbeit zielt ab auf die Erhaltung, den Schutz, die Verbesserung und die Sanierung der Umwelt, den Schutz der menschlichen Gesundheit, die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und die Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme, unter anderem in den folgenden Bereichen:
- Litera a
- Litera bLuftqualität,
- Litera cWasserqualität und Ressourcenmanagement einschließlich Hochwasserrisikomanagement, Wasserknappheit und Dürren,
- Litera dAbfall- und Ressourcenmanagement sowie Verbringung von Abfällen,
- Litera eNaturschutz, einschließlich der Erhaltung und des Schutzes der biologischen und landschaftlichen Vielfalt,
- Litera fVerschmutzung durch Industrieanlagen und industrielle Gefahren,
- Litera gChemikalien,
- Litera hLärmbelastung,
- Litera iBodenschutz,
- Litera jstädtische und ländliche Umwelt,
- Litera kUmweltgebühren und -abgaben,
- Litera lÜberwachungs- und Umweltinformationssysteme,
- Litera mInspektionen und Durchsetzung der Vorschriften und
- Litera nÖko-Innovationen, einschließlich der besten verfügbaren Technologien.