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BGBl. III Nr. 129/2016

kundgemacht 15.07.2016
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung von Artikel 83<sup>bis</sup> des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
Abkommen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung von Artikel 83<sup>bis</sup> des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
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Änderungen durch diese Kundmachung

Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt aufgehoben