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BGBl. III Nr. 151/2016

kundgemacht 11.08.2016
Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO)
Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO)
Kundmachung BGBl. III Nr. 151/2016× zu Abkommen für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO)

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) neu