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BGBl. III Nr. 202/2016

kundgemacht 07.11.2016
Änderungen der Gemeinsamen Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen
Änderungen der Gemeinsamen Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen
Kundmachung BGBl. III Nr. 202/2016× zu Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung 4
Art. 2 § 9geändert

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