im Rahmen der vollständigen Umsetzung der Resolution 1373 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und anderer einschlägiger Resolutionen der Vereinten Nationen und durch Maßnahmen zur Ratifizierung und vollständigen Umsetzung der internationalen Übereinkünfte und Instrumente über die Bekämpfung und Prävention von Terrorismus,
BGBl. III Nr. 207/2016
Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits
Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 10neu
ARTIKEL 10
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus
Die Vertragsparteien bekräftigen die Bedeutung der Terrorismusbekämpfung unter voller Beachtung des Rechts, einschließlich der Charta der Vereinten Nationen, der Menschenrechtsnormen, des Flüchtlingsrechts und des humanitären Völkerrechts. In diesem Rahmen und im Einklang mit der in der Resolution 60/288 der Generalversammlung der Vereinten Nationen enthaltenen Weltweiten Strategie der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus und mit der Gemeinsamen Erklärung der EU und des ASEAN vom 28. Januar 2003 zur Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung kommen die Vertragsparteien überein, die Zusammenarbeit bei der Prävention und Verfolgung von Terrorismus zu verstärken.
Die Zusammenarbeit der Vertragsparteien erfolgt insbesondere
- Litera a
- Litera bdurch Aufnahme regelmäßiger Konsultationen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung und Prävention von Terrorismus im Gemischten Ausschuss,
- Litera cdurch einen Informationsaustausch über terroristische Gruppen und die sie unterstützenden Netze im Einklang mit dem Völkerrecht und dem internen Recht, sowie, vorbehaltlich der Programme und Instrumente der Vertragsparteien, durch Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Bekämpfung und Prävention von Terrorismus,
- Litera ddurch einen Meinungsaustausch über Mittel und Methoden zur Bekämpfung des Terrorismus und der Anstiftung zu terroristischen Handlungen, unter anderem im technischen Bereich und im Bereich Ausbildung, und durch einen Erfahrungsaustausch über Terrorismusprävention,
- Litera edurch gemeinsame Anstrengungen zur Vertiefung des internationalen Konsenses über die Bekämpfung des Terrorismus und den entsprechenden rechtlichen Rahmen und durch Hinarbeiten auf eine möglichst baldige Einigung über das Umfassende Übereinkommen über den internationalen Terrorismus, um die vorhandenen Instrumente der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus zu ergänzen,
- Litera fdurch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen bei der Umsetzung der Weltweiten Strategie der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus,
- Litera gdurch Austausch bewährter Methoden zum Schutz der Menschenrechte bei der Bekämpfung des Terrorismus.