Absatz eins,Die Vertragsparteien kommen überein, die Zusammenarbeit unter anderem durch einen verstärkten Dialog und Erfahrungsaustausch über Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Viehhaltung, Fischerei und ländliche Entwicklung insbesondere in folgenden Bereichen zu intensivieren:
- Litera aAgrarpolitik und internationale landwirtschaftliche Perspektiven im Allgemeinen,
- Litera bErleichterung des Handels mit Pflanzen und Tieren und deren Erzeugnissen zwischen den Vertragsparteien sowie Marktentwicklung und Absatzförderung,
- Litera cEntwicklungspolitik in ländlichen Gebieten,
- Litera dQualitätspolitik für Pflanzen, Tiere und aquatische Produkte sowie insbesondere geschützte geografische Angaben und ökologischer Landbau, Vermarktung von Qualitätserzeugnissen, insbesondere von Erzeugnissen des ökologischen Landbaus und Erzeugnissen mit geografischen Angaben (Etikettierung, Zertifizierung und Kontrolle),
- Litera eTierschutz,
- Litera fEntwicklung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Landwirtschaft sowie Transfer von Biotechnologien,
- Litera gUnterstützung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen langfristigen Meeres- und Fischereipolitik, einschließlich der Erhaltung und Bewirtschaftung der Küsten- und Meeresressourcen,
- Litera hFörderung von Anstrengungen zur Verhinderung und Bekämpfung illegaler, nicht gemeldeter und nicht regulierter Fangpraktiken sowie des illegalen Holzeinschlags und des illegalen Handels mit forstwirtschaftlichen Erzeugnissen durch Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) und freiwillige Partnerschafts-abkommen (VPA),
- Litera iVererbungsforschung, Auswahl von Tier- und Pflanzensorten, einschließlich der Verbesserung des Zuchtmaterials für die Viehhaltung, und Futter- und Ernährungsforschung für Land- und Wassertiere,
- Litera jBegrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die landwirtschaftliche Produktion und die Armutsbekämpfung in abgelegen und ländlichen Gebieten,
- Litera kUnterstützung und Förderung der nachhaltigen Forstwirtschaft, einschließlich der Anpassung an den Klimawandel und der Begrenzung seiner negativen Auswirkungen.