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BGBl. III Nr. 207/2016

kundgemacht 15.11.2016 RIS↗Parlament↗
Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits
Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits
Kundmachung BGBl. III Nr. 207/2016× zu Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Vietnam×

Änderungen durch diese Kundmachung

Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Vietnam neu § 0↗RIS↗
Art. 64neu
in Kraft ab 01.10.2016 · idF BGBl. III Nr. 207/2016 Art. 64↗RIS↗

ARTIKEL 64

Notifikationen

Die Notifikationen nach Artikel 63 sind an das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bzw. das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Vietnams zu richten.