BGBl. III Nr. 42/2016
Viertes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen
Viertes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6neu
Artikel 6
Kommunikationswege und -mittel
Anmerkung, Änderung des Europäischen Auslieferungsübereinkommen, Bundesgesetzblatt Nr. 320 aus 1969,.)