Geschäftsstellen der Bank
BGBl. III Nr. 9/2016
Übereinkommen über die Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank
Übereinkommen über die Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 32neu
Kapitel römisch sechs
Allgemeine Bestimmungen
- Artikel i, k, e, l, 32,
(1) Die Hauptgeschäftsstelle der Bank befindet sich in Peking, Volksrepublik China.
(2) Die Bank kann anderswo Neben- oder Geschäftsstellen errichten.